Die Mitgliedschaft ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz möglich, unabhängig vom Alter oder dem Gesundheitszustand.
Der Beitritt erfolgt jeweils per 1. des Folgemonats. Bei unterjährigem Eintritt erfolgt die Rückerstattung jeweils pro rata temporis bis zum 31.12.
Die Kündigung ist jeweils per Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Kündigung muss schriftlich, inklusive Unterschrift, erfolgen und uns am letzten Arbeitstag vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen.
Eine Mindestvertragsdauer gibt es nicht. Die Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsbedingungen möglich.
Die Unterstützungsleistungen sind bei beiden Produkten identisch. Der Unterschied liegt hauptsächlich in den Mitgliedschaftsbeiträgen und den damit verbundenen Maximalbeträgen in den jeweiligen Kategorien. Zudem unterscheiden sich die jeweils möglichen Rabatte.
Die Beiträge begleichen Sie via QR-Rechnung, Dauerauftrag, LSV oder Debit Direct. Sie entscheiden selbst, welche dieser Optionen für Sie am besten passt.
Bei jährlicher Zahlung Ihrer Rechnung profitieren Sie von 2% Skonto auf die Mitgliedschaftsbeiträge. Bei halbjährlicher Zahlung profitieren Sie von 1% Skonto.
Ab 2 Personen auf der gleichen Rechnung profitieren Sie von 5%, ab 3 Personen von 7.5% und ab 4 Personen von 10% Rabatt auf die Mitgliederbeiträge. Zusätzlich profitieren Sie von 5% Rabatt beim Bezug von Reka-Checks oder bei der Aufladung Ihrer Reka-Karte. Die genauen Konditionen entnehmen Sie unserem Angebot im Detail.
Auch hier lassen wir Ihnen wieder die Wahl: Reichen Sie Ihre Belege bequem digital per E-Mail, per Whatsapp oder per Threema ein. Sie haben alternativ auch nach wie vor die Möglichkeit, uns Ihre Rechnungskopien per Post einzureichen.
Wir unterstützen grundsätzlich alle Fitnessstudios, auch wenn diese durch andere Stellen nicht anerkannt werden. Im Zweifelsfall können Sie uns gerne kurz kontaktieren und wir geben Ihnen eine definitive Rückmeldung.
Wir verstehen natürlich, dass Brillen im Ausland meist günstiger sind als in der Schweiz und beteiligen uns daher gerne auch in diesem Fall an den Kosten Ihrer Sehhilfen.
Ja, wir beteiligen uns gerne auch an Zahnbehandlungen im Ausland, solange diese zu den durch asisa unterstützen Leistungen gehört. (Kein Bleaching, Strasssteinchen, etc.)
Aus gesetzlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, die Franchise, den Selbstbehalt oder den Spitalbeitrag aus der Grundversicherung zu erstatten.
Asisa erstattet bei fehlender Zusatzversicherung jeweils 50% des Rechnungsbetrags, bis der jährliche Maximalbetrag erreicht ist. Bei vorhandener Zusatzversicherung erstatten wir die Kostendifferenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Leistung der Krankenkasse.
Die Mitgliedschaft ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz möglich, unabhängig vom Alter oder dem Gesundheitszustand.
Der Beitritt erfolgt jeweils per 1. des Folgemonats. Bei unterjährigem Eintritt erfolgt die Rückerstattung jeweils pro rata temporis bis zum 31.12.
Die Kündigung ist jeweils per Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Kündigung muss schriftlich, inklusive Unterschrift, erfolgen und uns am letzten Arbeitstag vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen.
Eine Mindestvertragsdauer gibt es nicht. Die Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsbedingungen möglich.
Die Unterstützungsleistungen sind bei beiden Produkten identisch. Der Unterschied liegt hauptsächlich in den Mitgliedschaftsbeiträgen und den damit verbundenen Maximalbeträgen in den jeweiligen Kategorien. Zudem unterscheiden sich die jeweils möglichen Rabatte.
Die Beiträge begleichen Sie via QR-Rechnung, Dauerauftrag, LSV oder Debit Direct. Sie entscheiden selbst, welche dieser Optionen für Sie am besten passt.
Bei jährlicher Zahlung Ihrer Rechnung profitieren Sie von 2% Skonto auf die Mitgliedschaftsbeiträge.
Familien profitieren bei Duett davon, dass die Mitgliedschaftsbeiträge für das dritte Kind (und jedes weitere) entfallen.
Auch hier lassen wir Ihnen wieder die Wahl: Reichen Sie Ihre Belege bequem digital per E-Mail, per Whatsapp oder per Threema ein. Sie haben alternativ auch nach wie vor die Möglichkeit, uns Ihre Rechnungskopien per Post einzureichen.
Wir unterstützen grundsätzlich alle Fitnessstudios, auch wenn diese durch andere Stellen nicht anerkannt werden. Im Zweifelsfall können Sie uns gerne kurz kontaktieren und wir geben Ihnen eine definitive Rückmeldung.
Wir verstehen natürlich, dass Brillen im Ausland meist günstiger sind als in der Schweiz und beteiligen uns daher gerne auch in diesem Fall an den Kosten Ihrer Sehhilfen.
Ja, wir beteiligen uns gerne auch an Zahnbehandlungen im Ausland, solange diese zu den durch asisa unterstützen Leistungen gehört. (Kein Bleaching, Strasssteinchen, etc.).
Aus gesetzlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, die Franchise, den Selbstbehalt oder den Spitalbeitrag aus der Grundversicherung zu erstatten.
Asisa erstattet bei fehlender Zusatzversicherung jeweils 50% des Rechnungsbetrags, bis der jährliche Maximalbetrag erreicht ist. Bei vorhandener Zusatzversicherung erstatten wir die Kostendifferenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Leistung der Krankenkasse.
Sobald das neue Mitglied die ersten drei Monatsbeiträge beglichen hat, wird die Honorierung auf das von Ihnen angegeben Konto überwiesen.
Unser Weiterempfehlungsprogramm ist für alle Mitglieder der asisa offen.
Für die Empfehlung eines ehemaligen Mitglieds oder die Anmeldung der eigenen Person ist eine Honorierung nicht möglich.