Duett
Duett ist die ursprüngliche und kostengünstigere Variante unserer Gesundheitsdienstleistungen. Es wurde als Vorreiter von Prezisa entwickelt und bietet eine grundlegende Unterstützung bei Gesundheitskosten. Ideal für diejenigen, die einen kleinen Zuschuss für ihre Gesundheitsausgaben suchen.
Die Duett-Mitgliedschaft ist für alle Personen, welche über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügen, möglich und bringt diverse Vorteile. Profitieren Sie von attraktiven Rabatten, flexibler Mitgliedschaft und nahtloser Integration in bestehende Versicherungslösungen - alles mit dem Ziel, Gesundheitsvorsorge für alle zugänglich zu machen.
Alle in der Schweiz wohnhaften Personen können Mitglied werden, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand.
Profitieren Sie von Skonti und einer gratis Mitgliedschaft für das dritte (und jedes weitere) Kind, welches eine Duett Mitgliedschaft abschliesst.
Sie können jederzeit Mitgliedwerden, ohne mehrjährige Verpflichtung und ohne sich um Karenzfristen sorgen zu müssen.
Duett gliedert sich nahtlos in Ihre bestehende Versicherungslösung ein und unterstützt Sie, bei vorhandener Zusatzversicherung, ergänzend zu Ihrer Krankenkasse oder mit bis zu 50% des Rechnungsbetrags bei keiner Zusatzversicherung.
Von Sportaktivitäten bei Kindern bis zum Seniorenschwimmen - mit Duett bleibt die Gesundheitsförderung in jeder Lebensphase bezahlbar.
Duett unterstützt den Kauf von korrigierten Brillen, von Ersatzlinsen oder die Kosten einer Reparatur.
Von der einfachen Zahnreinigung bis zur komplexen Zahnbehandlung - mit Duett wird auch die Zahnarztrechnung zu einem Lächeln
Gönnen Sie sich eine wohltuende Massage oder heilende Behandlungen, ohne an Listen gebunden zu sein. Wählen Sie Ihren ausgebildeten Therapeuten oder Masseur und lassen Sie Duett Ihr Portemonnaie entlasten.
Schauen Sie sich unser Angebot im Detail an, um zu erfahren, welche weiteren Unterstützungen Prezisa Ihnen bietet.
Die Mitgliedschaft ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz möglich, unabhängig vom Alter oder dem Gesundheitszustand.
Der Beitritt erfolgt jeweils per 1. des Folgemonats. Bei unterjährigem Eintritt erfolgt die Rückerstattung jeweils pro rata temporis bis zum 31.12.
Die Kündigung ist jeweils per Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Kündigung muss schriftlich, inklusive Unterschrift, erfolgen und uns am letzten Arbeitstag vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen.
Eine Mindestvertragsdauer gibt es nicht. Die Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsbedingungen möglich.
Die Unterstützungsleistungen sind bei beiden Produkten identisch. Der Unterschied liegt hauptsächlich in den Mitgliedschaftsbeiträgen und den damit verbundenen Maximalbeträgen in den jeweiligen Kategorien. Zudem unterscheiden sich die jeweils möglichen Rabatte.
Die Beiträge begleichen Sie via QR-Rechnung, Dauerauftrag, LSV oder Debit Direct. Sie entscheiden selbst, welche dieser Optionen für Sie am besten passt.
Bei jährlicher Zahlung Ihrer Rechnung profitieren Sie von 2% Skonto auf die Mitgliedschaftsbeiträge.
Familien profitieren bei Duett davon, dass die Mitgliedschaftsbeiträge für das dritte Kind (und jedes weitere) entfallen.
Auch hier lassen wir Ihnen wieder die Wahl: Reichen Sie Ihre Belege bequem digital per E-Mail, per Whatsapp oder per Threema ein. Sie haben alternativ auch nach wie vor die Möglichkeit, uns Ihre Rechnungskopien per Post einzureichen.
Wir unterstützen grundsätzlich alle Fitnessstudios, auch wenn diese durch andere Stellen nicht anerkannt werden. Im Zweifelsfall können Sie uns gerne kurz kontaktieren und wir geben Ihnen eine definitive Rückmeldung.
Wir verstehen natürlich, dass Brillen im Ausland meist günstiger sind als in der Schweiz und beteiligen uns daher gerne auch in diesem Fall an den Kosten Ihrer Sehhilfen.
Ja, wir beteiligen uns gerne auch an Zahnbehandlungen im Ausland, solange diese zu den durch asisa unterstützen Leistungen gehört. (Kein Bleaching, Strasssteinchen, etc.).
Aus gesetzlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, die Franchise, den Selbstbehalt oder den Spitalbeitrag aus der Grundversicherung zu erstatten.
Asisa erstattet bei fehlender Zusatzversicherung jeweils 50% des Rechnungsbetrags, bis der jährliche Maximalbetrag erreicht ist. Bei vorhandener Zusatzversicherung erstatten wir die Kostendifferenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Leistung der Krankenkasse.