Häufig gestellte Fragen
Prezisa
Mitgliedschaft
Können alle Mitglied der asisa werden?
Die Mitgliedschaft ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz möglich, unabhängig vom Alter oder dem Gesundheitszustand.
Per wann ist der Beitritt möglich?
Der Beitritt erfolgt jeweils per 1. des Folgemonats. Bei unterjährigem Eintritt erfolgt die Rückerstattung jeweils pro rata temporis bis zum 31.12.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft künden?
Die Kündigung ist jeweils per Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Kündigung muss schriftlich, inklusive Unterschrift, erfolgen und uns am letzten Arbeitstag vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen.
Gibt es eine Mindestvertragsdauer?
Eine Mindestvertragsdauer gibt es nicht. Die Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsbedingungen möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Prezisa und Duett?
Die Unterstützungsleistungen sind bei beiden Produkten identisch. Der Unterschied liegt hauptsächlich in den Mitgliedschaftsbeiträgen und den damit verbundenen Maximalbeträgen in den jeweiligen Kategorien. Zudem unterscheiden sich die jeweils möglichen Rabatte.
Zahlungen
Wie kann ich meine Mitgliedschaftsbeiträge bezahlen?
Die Beiträge begleichen Sie via QR-Rechnung, Dauerauftrag, LSV oder Debit Direct. Sie entscheiden selbst, welche dieser Optionen für Sie am besten passt.
Kann ich meine Rechnungen jährlich begleichen und von einem Skonto profitieren?
Bei jährlicher Zahlung Ihrer Rechnung profitieren Sie von 2% Skonto auf die Mitgliedschaftsbeiträge. Bei halbjährlicher Zahlung profitieren Sie von 1% Skonto.
Gibt es Rabatte für Familien oder Gruppen?
Ab 2 Personen auf der gleichen Rechnung profitieren Sie von 5%, ab 3 Personen von 7.5% und ab 4 Personen von 10% Rabatt auf die Mitgliederbeiträge. Zusätzlich profitieren Sie von 5% Rabatt beim Bezug von Reka-Checks oder bei der Aufladung Ihrer Reka-Karte. Die genauen Konditionen entnehmen Sie unserem Angebot im Detail.
Unterstützungsleistungen
Wie reiche ich meine Belege ein?
Auch hier lassen wir Ihnen wieder die Wahl: Reichen Sie Ihre Belege bequem digital per E-Mail, per Whatsapp oder per Threema ein. Sie haben alternativ auch nach wie vor die Möglichkeit, uns Ihre Rechnungskopien per Post einzureichen.
Mein Fitnessstudio wird von meiner Krankenkasse nicht anerkannt, unterstützt mich asisa dennoch mit einem Beitrag?
Wir unterstützen grundsätzlich alle Fitnessstudios, auch wenn diese durch andere Stellen nicht anerkannt werden. Im Zweifelsfall können Sie uns gerne kurz kontaktieren und wir geben Ihnen eine definitive Rückmeldung.
Ich kaufe meine Brille jeweils im Ausland, unterstütz asisa auch Käufe im Ausland?
Wir verstehen natürlich, dass Brillen im Ausland meist günstiger sind als in der Schweiz und beteiligen uns daher gerne auch in diesem Fall an den Kosten Ihrer Sehhilfen.
Ich gehe jeweils im Ausland zum Zahnarzt, erhalte ich trotzdem einen Beitrag von asisa?
Ja, wir beteiligen uns gerne auch an Zahnbehandlungen im Ausland, solange diese zu den durch asisa unterstützen Leistungen gehört. (Kein Bleaching, Strasssteinchen, etc.)
Übernehmen Sie auch die Franchise und den Selbstbehalt aus der Grundversicherung?
Aus gesetzlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, die Franchise, den Selbstbehalt oder den Spitalbeitrag aus der Grundversicherung zu erstatten.
Wie wird die Rückerstattung berechnet?
Asisa erstattet bei fehlender Zusatzversicherung jeweils 50% des Rechnungsbetrags, bis der jährliche Maximalbetrag erreicht ist. Bei vorhandener Zusatzversicherung erstatten wir die Kostendifferenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Leistung der Krankenkasse.
Duett
Mitgliedschaft
Können alle Mitglied der asisa werden?
Die Mitgliedschaft ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und einem schweizer Bankkonto möglich, unabhängig vom Alter oder dem Gesundheitszustand.
Per wann ist der Beitritt möglich?
Der Beitritt erfolgt jeweils per 1. des Folgemonats. Bei unterjährigem Eintritt erfolgt die Rückerstattung jeweils pro rata temporis bis zum 31.12.
Wie kann ich meine Mitgliedschaft künden?
Die Kündigung ist jeweils per Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Kündigung muss schriftlich, inklusive Unterschrift, erfolgen und uns am letzten Arbeitstag vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen.
Gibt es eine Mindestvertragsdauer?
Eine Mindestvertragsdauer gibt es nicht. Die Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsbedingungen möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Prezisa und Duett?
Die Unterstützungsleistungen sind bei beiden Produkten identisch. Der Unterschied liegt hauptsächlich in den Mitgliedschaftsbeiträgen und den damit verbundenen Maximalbeträgen in den jeweiligen Kategorien. Zudem unterscheiden sich die jeweils möglichen Rabatte.
Zahlungen
Wie kann ich meine Mitgliedschaftsbeiträge bezahlen?
Die Beiträge begleichen Sie via QR-Rechnung, Dauerauftrag, LSV oder Debit Direct. Sie entscheiden selbst, welche dieser Optionen für Sie am besten passt.
Kann ich meine Rechnungen jährlich begleichen und von einem Skonto profitieren?
Bei jährlicher Zahlung Ihrer Rechnung profitieren Sie von 2% Skonto auf die Mitgliedschaftsbeiträge.
Gibt es Rabatte für Familien oder Gruppen?
Familien profitieren bei Duett davon, dass die Mitgliedschaftsbeiträge für das dritte Kind (und jedes weitere) entfallen.
Unterstützungsleistungen
Wie reiche ich meine Belege ein?
Auch hier lassen wir Ihnen wieder die Wahl: Reichen Sie Ihre Belege bequem digital per E-Mail, per Whatsapp oder per Threema ein. Sie haben alternativ auch nach wie vor die Möglichkeit, uns Ihre Rechnungskopien per Post einzureichen.
Mein Fitnessstudio wird von meiner Krankenkasse nicht anerkannt, unterstützt mich asisa dennoch mit einem Beitrag?
Wir unterstützen grundsätzlich alle Fitnessstudios, auch wenn diese durch andere Stellen nicht anerkannt werden. Im Zweifelsfall können Sie uns gerne kurz kontaktieren und wir geben Ihnen eine definitive Rückmeldung.
Ich kaufe meine Brille jeweils im Ausland, unterstütz asisa auch Käufe im Ausland?
Wir verstehen natürlich, dass Brillen im Ausland meist günstiger sind als in der Schweiz und beteiligen uns daher gerne auch in diesem Fall an den Kosten Ihrer Sehhilfen.
Ich gehe jeweils im Ausland zum Zahnarzt, erhalte ich trotzdem einen Beitrag von asisa?
Ja, wir beteiligen uns gerne auch an Zahnbehandlungen im Ausland, solange diese zu den durch asisa unterstützen Leistungen gehört. (Kein Bleaching, Strasssteinchen, etc.).
Übernehmen Sie auch die Franchise und den Selbstbehalt aus der Grundversicherung?
Aus gesetzlichen Gründen ist es uns nicht gestattet, die Franchise, den Selbstbehalt oder den Spitalbeitrag aus der Grundversicherung zu erstatten.
Wie wird die Rückerstattung berechnet?
Asisa erstattet bei fehlender Zusatzversicherung jeweils 50% des Rechnungsbetrags, bis der jährliche Maximalbetrag erreicht ist. Bei vorhandener Zusatzversicherung erstatten wir die Kostendifferenz zwischen dem Rechnungsbetrag und der Leistung der Krankenkasse.
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Weiterempfehlung
Wann und wie wird die Honorierung ausgezahlt?
Sobald das neue Mitglied die ersten drei Monatsbeiträge beglichen hat, wird die Honorierung auf das von Ihnen angegeben Konto überwiesen.
Wer kann Prezisa empfehlen?
Unser Weiterempfehlungsprogramm ist für alle Mitglieder der asisa offen.
In welchen Fällen ist eine Honorierung ausgeschlossen?
Für die Empfehlung eines ehemaligen Mitglieds oder die Anmeldung der eigenen Person ist eine Honorierung nicht möglich.